Briefwahl
Möchten Sie nicht im Wahllokal wählen, sondern in Ruhe zu Hause, können Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Dies kann auf mehreren Wegen erfolgen:
Persönlich während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro
(Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag auch 15 bis 18 Uhr)
Elektronisch über das Bürgerserviceportal (bis 11.3.2020, 12:00 Uhr)
(www.buergerserviceportal.de/bayern/bergkirchen/bsp_ewo_briefwahl oder über den QR-Code in Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief)
Schriftlich mit Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief
Bitte beachten Sie: Der Antrag auf Briefwahl ist von jedem Wähler und jeder Wählerin selbst zu stellen.
Denken Sie daran, daß Sie den Antrag rechtzeitig versenden, damit Ihnen die Briefwahlunterlagen noch vor der Wahl zugestellt werden können.
Verehrte Briefwählerin,
verehrter Briefwähler,
bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise auf dem Merkblatt für die Briefwahl, welches Ihren Briefwahlunterlagen beiliegt.
Jeder der 4 Stimmzettel muss für sich gefaltet einzeln in den amtlichen weißen Stimmzettelumschlag gesteckt werden. Diesen Umschlag bitte anschließend unbedingt zukleben. Aufgrund der vielen Stimmzettel ist es schwierig alle Stimmzettel im Stimmzettelumschlag unterzubringen. Dies ist aber dringend erforderlich. Sollte sich ein Stimmzettel nicht im Stimmzettelumschlag befinden, ist Ihre komplette Wahl ungültig (auch die Stimmzettel die sich im Umschlag befinden).
Der Wahlschein darf nicht in den Stimmzettelumschlag gegeben werden. Den unterschriebenen Wahlschein stecken Sie bitte zusammen mit dem zugeklebten weißen Stimmzettelumschlag in den hellroten Wahlbriefumschlag.
Nun bitte auch den hellroten Wahlbriefumschlag zukleben und unfrankiert an die Gemeindeverwaltung senden.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Bürgerbüro sowie der Wahlleiter gerne zur Verfügung!
Bitte beachten Sie die Grundsätze der geheimen Wahl!
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag Nachmittag
15.00 - 18.00 Uhr