Bürgerstiftung Bergkirchen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Zusammenhalt in der Bevölkerung und das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger haben in der Gemeinde Bergkirchen schon immer einen sehr hohen Stellenwert. Gemeinsam sind wir stark! Dieses Motto wird bei uns seit Jahrzehnten aktiv gelebt. Unsere Visionen von einer lebens- und liebenswerten Gemeinde können wir auch in Zukunft nur gemeinsam umsetzen. Die Gemeinde Bergkirchen und die Sparkasse Dachau haben mit ihren Zuwendungen von jeweils 50.000 Euro den finanziellen Grundstein der Bürgerstiftung Bergkirchen gelegt.

Durch unsere Bürgerstiftung werden wir Projekte gezielt, unabhängig sowie nachhaltig fördern und unterstützen. Auch Sie können Stifter oder Stifterin werden, hierzu ist kein großes Vermögen nötig. Setzen Sie den nächsten Stein und bauen auch Sie aktiv mit an der Zukunft unserer schönen und intakten Gemeinde. Als Stifter/Stifterin investieren Sie nachhaltig in gemeinnützige und soziale Projekte vor Ort.

Damit die Bürgerstiftung Bergkirchen erfolgreich tätig sein kann, brauchen wir Ihre Unterstützung als Zustifter. 

Nachfolgend erhalten Sie einige Informationen über die Bürgerstiftung Bergkirchen:

Was ist eine Stiftung?

Bei einer Stiftung, so auch bei der Bürgerstiftung in Bergkirchen, steht neben dem Stiftungszweck die Erhaltung und möglichst die Erhöhung des Stiftungsvermögens im Vordergrund.
Dieses Vermögen bleibt auf Dauer erhalten, dessen jährlicher Ertrag dient ausschließlich der Erfüllung des Stiftungszweckes.
Durch Zustiftungen der Bürgerinnen und Bürger erhöht sich das Stiftungsvermögen und demzufolge der Ertrag des Vermögens zur Verwirklichung des Stiftungszweckes.

Merkmale der Bürgerstiftung Bergkirchen:

- Öffentliches Gesundheitswesen
- Jugend- und Altenhilfe
- Kunst, Kultur, Denkmalschutz und
  Denkmalpflege
- Bildung, Ausbildung und Sport
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Wohlfahrtswesen und mildtätige
   Zwecke
- Rettung aus Lebensgefahr und
   Feuerschutz
- Nachbarschaftshilfe
- Heimatpflege und Heimatkunde
- bürgerliches Engagement zu
   Gunsten gemeinnütziger und
   mildtätiger Zwecke

Gute Gründe für die Bürgerstiftung Bergkirchen:

  • Ich kann dauerhaft Projekte in der Gemeinde Bergkirchen zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen. 
  • Ich kann mit einer Zuwendung ein persönliches Zeichen setzen - für mich, für einen Lebenspartner, für meine Heimatgemeinde Bergkirchen.
  • Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit etwas ewig Wirkendes schaffen. 
  • Ich kann meine Zuwendung an die Stiftung steuerlich geltend machen. 

Die Stifter:
Bürgerinnen und Bürger, die sich der Gemeinde verbunden fühlen, bauen durch ihre Zustiftung das Vermögen mit auf. Mit dessen Ertrag (Zinsen) der Stiftungszweck jährlich und auf unbegrenzte Zeit erfüllt werden kann. 

Der Stiftungsrat:
Über die jährliche Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat.

Dieser setzt sich aus sieben Personen, bestehend aus dem Ersten Bürgermeister der Gemeinde Bergkirchen, einem Vertreter der Sparkasse Dachau (ohne Stimmrecht) und 5 Mitgliedern, für die die Vorschläge aus dem Gemeinderat kommen, zusammen. 

Die Mitglieder des Stiftungsrates werden für die Dauer von sechs Jahren bestellt. 

Vorsitzender des Stiftungsrates ist der Erste Bürgermeister. 

Ausschüttungsbetrag: 7.700 €

Davon wurden 2022 durch den Stiftungsrat der Bürgerstiftung Bergkirchen ausgeschüttet:

Unterstützung Jugendensemble und Bläserklasse an der Schule Bergkirchen 
Ausschüttungsbetrag: 1.560,00 €

Unterhalt Bürgerbus
Ausschüttungsbetrag: 1.200,00 €

Ruhebank Mitfahrerparkplatz GADA
Ausschüttungsbetrag: 500,00 €

Nachbarschaftshilfe Wärmeboxen für Essen auf Rädern
Ausschüttungsbetrag: 489,64 €

Ausschüttung Gesamt: 3.749,64 €

Der Restbetrag in Höhe von 5.820,02 € wird der Projektrücklage zugeführt. 

Alle in der Gemeinde Bergkirchen tätigen gemeinnützigen Organisationen, welche die Förderrichtlinien erfüllen, können Unterstützungsanträge an die Bürgerstiftung Bergkirchen stellen. 

Gemeinnützige Organisationen die eine Förderung beatragen wollen, bitte den Förderantrag ausfüllen und bei der

Gemeinde Bergkirchen
Johann-Michael-Fischer-Str. 1
85221 Bergkirchen

einreichen. 

Förderantrag

Wir bedanken uns recht herzlich bei allen Unterstützern der Bürgerstiftung Bergkirchen.

Bürgerstiftung Scheckübergabe

Sie möchten Zustifter der Bürgerstiftung Bergkirchen werden?

Mit Ihrer Zustiftung können Sie:

- Projekte vor Ort unterstützen
- bürgerschaftliches Engagement stärken
- langfristig Gutes tun

Die Erträge, deren Verwendung von Ihnen durch eine offene Rechnungslegung genau verfolgt werden kann, kommen zu 100% dem Stiftungszweck zugute. 

Stiftungen sind wie Spenden steuerlich abzugsfähig. 

Wenn Sie Zustifter der Gemeinde Bergkirchen werden möchten, überweisen Sie Ihre Zustiftung bitte auf nachfolgendes Konto:

Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau
IBAN: DE24 7005 1540 0281 0452 60
BIC: BYLADEM1DAH
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Bergkirchen

Bei einer Zuwendung ab 200.- € ist bitte anzugeben, ob es sich um eine Spende oder Zustiftung handelt; eine Spende wird zeitnah ausgeschüttet, eine Zustiftung erhöht das Grundstockvermögen.

Gemeinde Bergkirche
Johann-Michael-Fischer-Str. 1
85232 Bergkirchen
Telefon 08131 6699-0
E-Mail: gemeinde@bergkirchen.de
www.bergkirchen.de

Stifterforum Sparkasse Dachau
Sparkassenplatz 1
85232 Dachau
Telefon 08131 73-0
E-Mail: stifterforum@sparkasse-dachau.de
https://www.stifterforum-dachau.de/buergerstiftungen/bergkirchen