Satzungen und Verordnungen

Zusammenleben von Menschen
Das funktionierende Zusammenleben von Menschen - gleich in welcher Konstellation - erfordert Klarheit über die Regeln, mit denen die Beziehungen untereinander definiert werden. Darüber hinaus bilden diese Regeln auch die Grundlage für Maßnahmen, um Rechte oder Pflichten im Sinne des Gemeinwohls durchzusetzen und mögliche Verstöße zu ahnden.

Ortsrecht
Gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern sind die Gemeinden ursprüngliche Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts. Sie haben das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten. Nach Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) können die Gemeinden zur Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen erlassen soweit Gesetze nichts anderes bestimmen. über die Satzungen hinaus werden die Angelegenheiten der Gemeinde noch durch andere ortsrechtliche Bestimmungen (z. B. Verordnungen, Tarife) oder Flächennutzungspläne geregelt. Die Summe all dieser Vorschriften bezeichnet man als Ortsrecht.

Regelungen im Überblick
Für das Gebiet der Gemeinde Bergkirchen bestehen eine Vielzahl von Regelungen, für die unterschiedlichsten Lebensbereiche bzw. -situationen. Im Rahmen des Online-Angebotes soll der Zugriff auf die aktuellen Satzungen und Verordnungen ermöglicht werden. Die wichtigsten Grundlagen des Ortsrechts werden auf dieser Seite veröffentlicht.