Ausbau der Windenergie
Aktueller Planungsstand
Aktuell werden auf dem Gemeindegebiet Bergkirchen im Stuhlholz privat zwei Windenergieanlagen geplant. Die Planungen stehen noch ganz am Anfang. Beide geplanten Windenergieanlagen sind privilegiert möglich. Für die Genehmigung steht demnächst das Verfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) an.
Standortbereich für die zwei geplanten Windenergieanlagen
Bedeutung für die Gemeinde Bergkirchen
Wir als Gemeinde denken nachhaltig. Die Energieerzeugung und -versorgung wird sich in den kommenden Jahren komplett verändern: Von großen, zentralen und fossilen Gas-/Kohle- und Kernkraftanlagen hin zu dezentralen, erneuerbaren Anlagen. Das heißt, die Energiewende wird lokal umgesetzt. Wer vor Ort Energie erzeugt, gewinnt. Vor allem weil der Strombedarf erheblich steigt und noch steigen wird.
Neben Photovoltaik bedeutet das für uns, auch die Windkraft hier vor Ort zu nutzen. Die Windenergie ist eine der saubersten, günstigsten und flächeneffizientesten Energiequellen. Die Zukunft liegt im Mix aus Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft und Geothermie. Jetzt zu handeln, heißt (noch) mitreden zu können. Deshalb unterstützen wir den geplanten Ausbau der Windenergie:
- Weil wir Energie aus erneuerbaren Energiequellen brauchen.
- Weil der Strombedarf stetig steigt.
- Weil wir die aktuell geplanten Standorte im Stuhlholz grundsätzlich für geeignet halten.
- Weil Windkraft eine der saubersten, effizientesten und günstigsten Möglichkeiten für die nachhaltige Energieerzeugung ist.
- Weil eine finanzielle Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gemeinde in Aussicht gestellt ist.
Was ist der Gemeinde Bergkirchen wichtig?
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist für die Gemeinde Bergkirchen wichtig. Voraussetzung für die Unterstützung der verschiedenen Maßnahmen dafür ist, dass der Ausbau im Interesse der Gemeinde und ihrer Bürgerinnen und Bürger erfolgt. Für den Ausbau der Windenergie bedeutet das:
- Die Bürgerinnen und Bürger sollen transparent informiert und beteiligt werden.
- Alle relevanten Behörden werden einbezogen, die Standorte und Voraussetzungen – z. B. Naturschutz, Wirtschaftlichkeit oder Rückbau – werden detailliert geprüft.
- Die gesetzlich vorgesehenen Abstände werden eingehalten.
Wie geht es weiter?
Vorab des regulären Verfahrens werden für die Windenergieanlagen die Genehmigungsvoraussetzungen geprüft. In diesem Rahmen wurde der Bergkirchner Gemeinderat mit beiden Vorhaben befasst und hat den ersten Planungen einstimmig zugestimmt. Beide geplanten Windenergieanlagen befinden sich in unterschiedlichen Planungsstadien. Das reguläre Verfahren gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz steht für beide erst noch an. Zuständig für dieses Verfahren und genehmigende Behörde ist das Landratsamt Dachau. In diesem Verfahren werden alle Behörden einbezogen sowie alle Belange und Auswirkungen – wie der Natur- und Artenschutz, Abstandsregelungen oder die Emissionsvorgaben sorgfältig geprüft, bevor die Genehmigung und anschließend der Bau- und Inbetriebnahme der Windenergieanlagen erfolgen kann. Bis zur Umsetzung der Windenergieanlagen vergeht also noch etwas Zeit.
Auch wenn die Planungen erst am Anfang stehen, sollen die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig informiert werden. Dafür findet am 22.11.2024 zwischen 15.30 – 19 Uhr in der „Alten Schule“ in Lauterbach (Am Kreuzweg 6) eine Informationsveranstaltung statt. Dazu sind alle Interessierten herzlich eingeladen.
Auch über den weiteren Prozess hinweg sollen alle Bürgerinnen und Bürger ausführlich informiert und auf dem Laufenden gehalten werden.
Fragen und Antworten zum Ausbau der Windenergie
Die Planungen zu den zwei Windenergieanlagen befinden sich in unterschiedlichen Planungsstadien. Beide Standorte durchlaufen das Genehmigungsverfahren gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz, indem alle relevanten Behörden sowie die Öffentlichkeit eingebunden werden.
Aktuell steht die Planung noch am Anfang. Um die Genehmigungsvoraussetzungen zu prüfen, wurde zunächst die Vorbescheidung durch das zuständige Landratsamt Dachau beantragt. Für die erste Windenergieanlage wurde der Vorbescheid kürzlich erteilt. Das heißt, auf dieser Basis kann für die erste Windenergieanlage das reguläre Genehmigungsverfahren starten. Der Antrag auf die Vorbescheidung für die zweite Windenergieanlage wurde später gestellt.
Deshalb steht die Vorbescheidung hierfür noch aus. Sobald dieser vorliegt, startet auch hierfür das reguläre Genehmigungsverfahren.
Der Gemeinderat wurde bereits im Rahmen der Vorbescheidung zu beiden Windenergieanlagen beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert. Für beide Windenergieanlagen hat der Gemeinderat den Standorten einstimmig zugestimmt.
Die Flächen, auf der die beiden Windenergieanlagen geplant werden, gehören der Gräflich von Hundt’schen Forstverwaltung KG.
Moderne Windenergieanlagen haben eine Nabenhöhe von 175 Metern und einen Rotordurchmesser von ebenfalls 175 Metern. Die Gesamthöhe beträgt dadurch 262,5 Meter.
Die Abstandsregelungen von Windenergieanlagen werden im Verfahren sorgfältig geprüft. Die aktuell geplanten Standorte halten alle gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände ein. Nach aktuellem Planungsstand beträgt der Abstand zu den nächstgelegeneren größeren Ortsteilen Lauterbach (Bergkirchen) oder Einsbach (Sulzemoos) rund 1,2 Kilometer
Die finalen Standorte werden aktuell im Verfahren noch geprüft. Nach aktuellem Planungsstand betragen die Abstände zu den Weilern und Einzelhöfen im Umfeld des Waldes rund 700-800 Meter.
Rechtlich sind hier zum sog. Außenbereich die zweifache Anlagenhöhe, sprich 525 Meter, vorgesehen. Der Regionale Planungsverband orientiert sich an einem Mindestabstand von 600 Metern.
Dementsprechend liegen die Abstände bei den geplanten Standorten deutlich darüber.
Die Abstandsregelungen sind bundesweit unterschiedlich. Bayern hat seine Abstandsregelungen und insbesondere die sog. 10-H-Regelung angepasst, um die Windenergie stärker zu fördern. Insbesondere wurde der Ausbau der Windenergie in Waldgebieten gestärkt. Dadurch, dass die geplanten Standorte im Wald vorgesehen sind, gilt insofern grundsätzlich ein Mindestabstand von einem Kilometer im sog. Innenbereich zu Dorfgebieten, Wohngebieten oder Gewerbegebieten (gemäß Bebauungsplan). Im sog. Außenbereich außerhalb von Siedlungsgebieten gilt grundsätzlich ein Mindestabstand der zweifachen Anlagenhöhe.
Die Standorte in Bergkirchen sind sowohl im Innen- als auch im Außenberiech deutlich weiter entfernt. Das heißt, sowohl zu Dorfgebieten wie Lauterbach sowie zu Einzelhöfen oder Weilern wie „Rodelzried“ sind die Abstände größer als vorgeschrieben.
Der Dialog mit den Bergkirchnerinnen und Bergkirchnern ist dem Gemeinderat sehr wichtig. Der erfolgreiche Ausbau der Windenergie kann nur im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern gelingen. Deshalb sollen verschiedene Dialogveranstaltungen und -formate umgesetzt werden, um alle Bürgerinnen und Bürger über die Planungen zu informieren und Rückmeldungen einzuholen. Die erste Informationsveranstaltung findet am 22. November 2024 statt.
Gerne können Sie sich bei Fragen oder Anliegen auch unabhängig davon direkt an die Gemeinde und hier Frau Lindermüller unter gemeinde@bergkirchen.de oder Tel. 08131/6699-114 wenden.
Die Umsetzung der geplanten Windenergieanlagen ist privilegiert möglich. Der Gemeinde ist es aber wichtig, im Prozess involviert zu sein. Wir wollen mitentscheiden, wo mögliche Windenergieanlagen in Bergkirchen errichtet werden.
Windkraft ist eine der preisgünstigsten, saubersten und flächeneffizientesten Möglichkeiten für die nachhaltige Energieerzeugung. Als Gemeinde denken wir nachhaltig. Deshalb wollen wir auch in Zukunft die Wirtschaftskraft unserer Gemeinde stärken und die Windkraft vor Ort nutzen. Vor allem mit Blick auf den immer weiter steigenden Strombedarf machen uns die geplanten Anlagen unabhängiger von globalen Entwicklungen und leisten einen wertvollen Beitrag für die Energieversorgung im unmittelbaren Umfeld.
Das bedeutet, die Gemeinde wird erheblich von der Windenergie profitieren. Deshalb unterstützen wir die Planung und deshalb organisieren wir das Informationsangebot. Wir wollen, dass alle Bergkirchner über das Vorhaben informiert sind.
Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern sind immissionsschutzrechtlich nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) genehmigungspflichtig.
Genehmigungsbehörden für das BImschG-Verfahren bei Windenergieanlagen sind die Kreisverwaltungsbehörden und damit das Landratsamt Dachau.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden alle notwendigen Belange, die einer Standortfindung vorausgesetzt sind, u.a. zur Umweltverträglichkeit, Artenschutz, Lärm- und Immissionsschutz oder zum Schattenwurf sorgfältig geprüft und begutachtet.
Dazu werden alle relevanten Behörden (z. B. Naturschutzbehörden, Wasserbehörden) einbezogen.
Am Ende des Verfahrens steht die Genehmigung zum Bau der beantragten Windenergieanlagen.
Derzeit wird durch den Planungsverband München (zu dem die Gemeinde Bergkirchen gehört) eine Teilfortschreibung des Regionalplans vorgenommen, um Vorranggebiete, Vorbehaltsgebiete und Ausschlussgebiete für Windkraftanlagen festzulegen.
Im Januar beschloss der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes den Vorabentwurf zur „Teilfortschreibung Steuerungskonzept Windenergie.“
In diesem Entwurf sind die Flächen, auf denen die Windenergieanlagen in Bergkirchen geplant sind, als Vorrangflächen ausgewiesen. Das unterstreicht, dass sich die Flächen für die Windenergienutzung gut eignen.
Bis der Entwurf „Teilfortschreibung Steuerungskonzept Windenergie“ durch den Regionalen Planungsverband final beschlossen – und die Windvorrangflächen festgelegt sind – dauert es noch. Der Beschluss ist aber keine Voraussetzung für die Umsetzung in Bergkirchen. Hier ist die Umsetzung bereits ohne die vorgesehene Ausweisung privilegiert möglich.
Aktuell stehen die Planungen noch am Anfang. Die Windenergieanlagen befinden sich in unterschiedlichen Planungsstadien. Die Umsetzung ist dabei abhängig von den verschiedenen Gutachten und Untersuchungen, die fürs Genehmigungsverfahren erstellt werden.
Insofern lässt sich aktuell noch keine belastbare Aussage dazu treffen, wann die Windenergieanlagen in Betrieb genommen werden.
Die Bayerische Staatsregierung hat im bayerischen Klimaschutzgesetz die Zielsetzung festgelegt, bis 2040 die Klimaneutralität Bayerns zu erreichen. Die Windenergie ist dabei ein zentraler und unverzichtbarer Baustein.
Die zuletzt immer neuen Vorgaben und Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus aus dem Wirtschaftsministerium machen das sehr deutlich.
In unserem näheren Umfeld werden bereits Windenergieanlagen betrieben, die täglich beweisen, dass Windenergie in Bayern effizient funktioniert. Auch im Energieatlas sind die Flächen als geeignet für die Nutzung zur Windenergie dargestellt.
Der geplante Wald, in dem die Windenergieanlagen vorgesehen werden, hat einen geringen ökologischen Mehrwert. Windenergieanlagen brauchen zudem nicht viel Platz. Der Eingriff in den Wald ist demnach gering.
Für den Betrieb von Windenergieanlagen gibt es strenge gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Im Allgemeinen liegt der Lärmpegel von modernen Windrädern in 500 Metern Abstand bei etwa 40 bis 45 Dezibel (dB). Das ist etwa im Bereich der Lautstärke eines Kühlschranks.
Die Bewegung der Rotoren von Windkraftanlagen führt zu einem bewegten Schattenwurf, der mit dem Sonnenstand wandert. Der Schattenwurf tritt nur bei klarem Himmel und damit lediglich bei direktem Sonnenschein auf – der bewegte Schattenwurf nur dann, wenn sich zusätzlich die Rotoren drehen, also Wind weht.
Vorab der Genehmigung wird der Schattenwurf gutachterlich überprüft und mittels Schattenwurfprognose genau berechnet.
Im Ergebnis darf der Grenzwert von maximal 30 Stunden pro Kalenderjahr – gesetzlich vorgeschrieben – nicht überschritten werden.
Die meisten Tierarten stören sich nicht an Windenergieanlagen. Besondere Rücksicht ist aber auf Vögel und Fledermäuse zu nehmen, um einen möglichen Habitatsverlust und Kollisionen zu vermeiden. Deshalb werden verschiedene Maßnahmen vorgesehen, die die negativen Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Tiere reduzieren.
Durch die Standortwahl wird sichergestellt, dass empfindliche Gebiete, wie Zugvogelrouten, Schutzgebiete und Brutplätze berücksichtigt werden.
Vor, während und nach der Errichtung von Windkraftanlagen werden Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt, um die Auswirkungen auf die Tierwelt standortspezifisch zu minimieren. Auch die Betriebszeiten von Windkraftanlagen können angepasst werden, um kritische Zeiten für Vögel und Fledermäuse zu berücksichtigen, beispielsweise während der Zugzeiten.
Um das alles berücksichtigen zu können, werden artenschutzrechtliche Gutachten für beide Standorte erstellt.
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