Informationen zum Grundsteuerbescheid 2025

10. Januar 2025: Unsere Hebesätze für die Berechnung der Grundsteuer haben sich nicht geändert!

Sollte Ihre festgesetzte Zahlung bzw. der Messbetrag vom Finanzamt erheblich vom Vorjahr abweichen, nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt auf.

Die Grundlage für diesen Bescheid sind die von Ihnen in der Grundsteuererklärung 2022 (Hauptfeststellung) abgegebenen Daten.

Die Gemeinde Bergkirchen ist an die vom Finanzamt mitgeteilten Daten gebunden!

Alle wichtigen Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter
https://www.grundsteuer.bayern.de/

Für Fragen an das Steueramt der Gemeinde Bergkirchen erreichen Sie uns telefonisch unter Tel. 08131 – 6699-105 oder per E-Mail an steueramt@bergkirchen.de, persönliche Vorsprachen sind nur nach Terminvereinbarung möglich.